Jura Update

Monatsarchiv für September 2007

Online-Verkauf von Material des Arbeitgebers rechtfertig fristlose Kündigung

Freitag, den 14. September 2007

Beschäftigten, die Material des Arbeitgebers entwenden und anschließend bei eBay verkaufen, darf fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl nicht hundertprozentig aufgeklärt werden kann und der Arbeitnehmer mehr als 30 Jahre im Betrieb beschäftigt ist (LAG Köln, Urteil vom 16.1.2007 – Az. 9 Sa 1033/06). Quelle: www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=13697