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Steuer-Identifikationsnummer kommt

Für viele gehört die Steuererklärung zu den eher lästigen Pflichten. Seit Jahren wird nach Vereinfachung gerufen und bemängelt, dass das Zusammenspiel zwischen den Behörden und dem Bürger weitaus unbürokratischer ablaufen könnte.

Ein einfacheres Steuersystem und weniger Bürokratie in Deutschland – das sind Ziele, die auch für das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung ganz oben auf der Agenda stehen. Das bisherige Lohnsteuerverfahren stammt noch aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Bisher mussten neben der Steuernummer weitere Nummern entwickelt werden, zum Beispiel für das Kindergeld oder Zulagen. Ein kompliziertes und teures System.

Deutschland folgt deshalb jetzt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert das Besteuerungsverfahren mit der neuen Steueridentifikationsnummer („Steuer-ID“).

  • Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie unterliegt zudem einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.
  • Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das „natürliche Personen“; sie wird also ab Geburt verliehen, auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht.
  • Bis zum 31.12.2008 werden alle Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Auch wenn bei über 80 Millionen Schreiben pro Tag eine Million versendet werden, dauert dies einige Monate.
  • Die Steuer-ID wird elf Ziffern haben, die „nichtsprechend“ sind. Das heißt: Es können aus der Zahlenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.
  • Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert.
  • Bürger müssen die ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.
  • Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann dies vorher geschehen.

Wenn Sie in der nächsten Zeit das Mitteilungsschreiben in den Händen halten und einen Fehler entdecken, dann wenden Sie sich bitte an die unter „Rücksendeadresse“ angeführte Behörde. Korrekturen werden dort veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch weitergeleitet.

Sollten Sie umziehen, übermittelt die Meldebehörde Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Telefonische Auskünfte über die ID können aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden. In der Übergangszeit bitten die Finanzbehörden darum, neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben.

Allgemeine Informationen erhalten Sie im Internet unter www.identifikationsmerkmal.de [Extern] Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805 – 437 83 837 (01805-IDSTEUER).
Quelle: Bundesministerium für Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de