Arbeitsrecht · Mietrecht · Verkehrsrecht · Gesellschaftsrecht

MIETRECHT

Das Mietrecht unterliegt einem ständigen Wandel und ist geprägt von stark einzelfallbezogener und regional unterschiedlicher Rechtsprechung. Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Mieterseite und Vermieterseite zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen Sie sowohl in Fragen des gewerblichen Mietrechts als auch des Wohnraummietrechts.

Insbesondere decken wir die nachfolgenden Bereiche ab:

  • Beratung bei der Erstellung von Verträgen
  • Beratung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor allem im Bereich des gewerblichen Mietrechts
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im laufenden Mietverhältnis (z.B. Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen, Mietminderung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen zur Beendigung des Mietverhältnisses (z.B. Kündigung, Eigenbedarf, Räumung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im beendeten Mietverhältnis (z.B. Rückzahlung Mietkaution, Vermieterpfandrecht, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz)

Daneben stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen zum Immobilienrecht zur Seite:

  • Beratung in Fragen des Wohnungseigentümergesetzes
  • Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitfällen des Maklerrechts


Ihre Ansprechpartner: Alexander B. Wollschlaeger