Arbeitsrecht · Mietrecht · Verkehrsrecht · Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich mit den wechselseitigen Beziehungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren jeweiligen Vereinigungen. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und deren Zusammenschlüsse in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei in der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten durch eine klare und sichere Vertragsgestaltung sowie in der kontinuierlichen Unterstützung in personellen Angelegenheiten. Durch die kontinuierliche Fortbildung bieten wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung zur Absicherung Ihres Vertragsverhältnisses. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Thomas Langer wird Ihr Anliegen auch auf den mit dem Arbeitsrecht verwandten Gebieten geprüft und in die Fallkonstellation mit einbezogen.

Insbesondere decken wir die nachfolgenden Bereiche ab:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Begründung, Durchführung sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. Fragen der Vergütung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Zeugniserteilung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmervertretungen (z.B. Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen)
  • Erstellung von Arbeitsverträgen oder anderen vertraglichen Regelungen (Vertragsgestaltung unter Beachtung der sich ständig wechselnden Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln)
  • Beratung in Fragen des Arbeits- und Datenschutzes am Arbeitsplatz
  • Konzeption und Integration von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, Zielvereinbarungen
  • Beratung und Schulungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Arbeitnehmervertretungen in allen Fragen des Arbeitsrechts (z.B. in Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes)


Ihr Ansprechpartner: Alexander B. Wollschlaeger