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Konkurrenzsituation als Sachmangel des Gewerbemietvertrages

Entsteht nach Abschluss des Mietvertrages über Gewerberäume eine vertragswidrige Konkurrenzsituation, in dem der Vermieter selbst in 5 Metern Abstand vom Mietobjekt einen Gewerbebetrieb betreibt, liegt ein zur Minderung des Mietzinses berechtigender Sachmangel vor. (Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.04.2007 – 8 U 199/06)

Quelle: Entscheidungen des Kammergerichts Berlin unter www.kammergericht.de