Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen
Montag, den 22. Dezember 2008Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht. Die Beklagte bietet das Musikstück “Rock my life” als Klingelton für Mobiltelefone an. Der Kläger ist der Komponist dieses Werkes. Der Kläger hat der [...]