Nachträgliche Zulassung einer mit einer Containersignatur versehenen Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist – Grundsatz des fairen Verfahrens
Freitag, den 27. Dezember 2019Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Kündigungsschutzklage auch später als sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist und damit entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nachträglich zugelassen werden kann, wenn das Arbeitsgericht dem Verfahren trotz der erkennbaren Versäumung der Klagefrist Fortgang gibt und so zum Ausdruck bringt, es wolle in der Sache [...]