Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit
Freitag, den 19. Juni 2026Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG* berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. Der seit dem 1. Juli 2024 bei der Beklagten beschäftigte Kläger [...]