Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Samstag, den 25. April 2026Versäumnisurteil vom 24. April 2026 – V ZR 102/24 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind. Sachverhalt: Der Kläger ist Mitglied der beklagten [...]