Sittenwidrige Arbeitsvergütung
Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de
Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de