Verwaltungsgericht Münster: Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen
Mittwoch, den 8. Oktober 2008Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit – erstmals in NRW – einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben. Der Student, der weder über ein Radio noch einen [...]