Vertragliche Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen in der jeweils geltenden Fassung – Änderung durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes
Donnerstag, den 11. Dezember 2008Eine Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag für ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber, der Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (DWHN) ist, nimmt jedenfalls dann das gesamte Arbeitsvertragsrecht des DWHN (insbesondere die Arbeitsvertragsordnung für Angestellte - AngAVO/DW) hinreichend transparent in Bezug, wenn als Bezugnahmeobjekt der „BAT in der jeweiligen Fassung des DWHN“ genannt wird. Damit werden [...]