Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen
Freitag, den 12. Oktober 2007Durch Urteil vom 26. September 2007, Az. VIII ZR 143/06 -Pressemitteilung Nr. 137/07, hat der Bundesgerichtshof unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass auch eine Quotenabgeltungsklausel, die die Beachtung des tatsächlichen bzw. zu erwartenden Renovierungsbedarfs ermöglicht (Quotenabgeltungsklauseln mit “flexibler” Abgeltungsquote) im Einzelfall deshalb unwirksam sein kann, weil sie dem durchschnittlichen Mieter nicht hinreichend klar und [...]