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Auflösungsvertrag – Geschäftsführerdienstvertrag

Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird, soweit nicht klar und eindeutig etwas anderes vertraglich vereinbart worden ist. Durch einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird in diesen Fällen das Schriftformerfordernis des § 623 BGB für den Auflösungsvertrag gewahrt. (BAG – Urteil vom 19.7.2007, 6 AZR 774/06; siehe auch BAG – Urteil vom 19.7.2007, 6 AZR 875/06)

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de