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Versicherungsbetrug – Verdachtskündigung haltbar?

Nur aufgrund eines Verdachts des Betruges darf kein Angestellter gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Verdachtskündigung auf starken Verdachtmomenten beruhen muss, die durch Tatsachen gedeckt sind. Voraussetzung sei zudem, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, den Sachverhalt aufzuklären. Dazu gehöre insbesondere, dem Beschuldigten die Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. In dem Fall hatten mehrere Fahrer von Müllfahrzeugen einer Gemeinde zahlreiche Unfälle verursacht. Diese wurden über eine Versicherung abgerechnet, die den Verdacht schöpfte, die Unfälle erfolgten in Betrugsabsicht. Die Mitarbeiter bestritten der Gemeinde gegenüber jedoch die Vorwürfe. Trotzdem wurden sie fristlos gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass in dem Fall eine Verdachtskündigung zwar in Frage kommt, weil Häufigkeit und die weiteren Umstände der Unfälle hinreichende Verdachtsmomente ergeben. Jedoch wurde der Fall zur endgültigen Aufklärung an die untere Instanz zurückverwiesen (BAG, Urteil, 2 AZR 724/06)

Quelle: Pressemitteilung – Berliner Zeitung, www.berliner-zeitung.de