Jura Update

Die Abgeltungsteuer von A bis Z

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der Abgeltungsteuer.

Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministerium in mehr als 60 Stichwörtern.

Stichworte A bis F

Stichworte G bis L

Stichworte M bis S

Stichworte T bis Z

Quelle: Information des Bundesfinanzministeriums / Wirtschaft – Verwaltung – Steuern auf www.bundesfinanzministerium.de