Betriebliche Altersversorgung – Nichtberücksichtigung von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses
Mittwoch, den 26. Januar 2011Die Deutsche Lufthansa AG ist nicht verpflichtet, die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses einer Flugbegleiterin bei der fiktiven rückwirkenden Berechnung der sog. Lufthansa Betriebsrente nach § 2 des Tarifvertrags zur Vereinheitlichung der betrieblichen Altersversorgung (TV Vereinheitlichung) iVm. dem Tarifvertrag Lufthansa Betriebsrente für das Kabinenpersonal (TV Betriebsrente) zu berücksichtigen. Die Deutsche Lufthansa AG war bis Ende 1994 Beteiligte [...]