Jura Update

Gebäudereiniger gegen Schwarzarbeit – Viertes Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit gegründet

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind keine Kavaliersdelikte, sondern vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden. Milliardenausfälle in den Sozialkassen und beim Fiskus sind die Folge. Diese Mittel fehlen, um zum Beispiel Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur zu finanzieren. Gemeinsam haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Aktionsprogramm „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ erarbeitet. Dazu gehören unter anderem branchenbezogene Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Drei Bündnisse wurden in wichtigen Branchen bereits geschlossen: mit der Bauwirtschaft, dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und der Fleischwirtschaft. Das vierte Bündnis wurde am 10. Juli in Berlin gegründet.

„Illegal ist unsozial“

Bündnispartner sind das Bundesfinanzministerium, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU). Ziele der gemeinsamen Bündniserklärung sind unter anderem die Einhaltung der Mindestlöhne sowie eine ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung durch alle Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Bündnispartner unter dem Motto „Illegal ist unsozial“ öffentlich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung antreten. Unter Leitung des Bundesfinanzministeriums wird ein Arbeitskreis auf Bundesebene eingerichtet, der praktische Ansätze erarbeitet und die Wirksamkeit der geltenden gesetzlichen Regelungen erörtert.

Schwarzarbeit verhindert Senkung der Steuern und Abgaben

Über diese Bündnisaktivitäten hinaus führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weitere intensive Prüfmaßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Gebäudereiniger-Handwerk durch. Bereits zum 1. Juli 2007 wurde das Gebäudereiniger-Handwerk in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, das Mindeststandards für Arbeitsbedingungen wie z.B. Mindestlohnbestimmungen festlegt. „Ich danke ausdrücklich den beiden Tarifvertragsparteien, die gemeinsam den entsprechenden Mindestlohntarifvertrag vereinbart und die Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt haben“, bekräftigte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bei der Unterzeichnung der Bündniserklärung. „Jene, die sich nicht an die Gesetze halten, sind zu einem erheblichen Teil dafür verantwortlich, dass der Staat Steuern und Abgaben nicht in dem Ausmaß senken kann, in dem das sonst möglich wäre.“

Quelle: Information des Bundesfinanzministeriums / Wirtschaft und Verwaltung auf www.bundesfinanzministerium.de