Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern
Freitag, den 25. Juli 2008Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) bei Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Einzelkontrolle nach §§ 307 ff BGB unterliegen und der Kläger wegen einzelner beanstandeter Klauseln Ansprüche gegen den Beklagten geltend machen kann. Kläger ist der Bundesverband [...]
 
 
        
     
        
     
            
            				
		