Versicherungsbetrug – Verdachtskündigung haltbar?
Montag, den 7. Januar 2008Nur aufgrund eines Verdachts des Betruges darf kein Angestellter gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Verdachtskündigung auf starken Verdachtmomenten beruhen muss, die durch Tatsachen gedeckt sind. Voraussetzung sei zudem, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, den Sachverhalt aufzuklären. Dazu gehöre insbesondere, dem Beschuldigten die Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu [...]