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Vertragsänderung nach Betriebsübergang möglich?

§ 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken. Eine solche Vereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Sachgrundes (BAG – Urteil vom 7. November 2007 – 5 AZR 1007/06).

Quelle: www.juraforum.de