“Werkstattrisiko” in der Kfz-Kaskoversicherung
Mittwoch, den 9. September 2026Urteil vom 9. September 2026 – IV ZR 235/25 Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die vom Kfz-Kaskoversicherer zu erstattenden “für die Reparatur erforderlichen Kosten” grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen umfassen. Das sogenannte Werkstattrisiko verbleibt insoweit in der Regel beim Versicherungsnehmer. Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf: Das Fahrzeug [...]